Finanzierung

Foto: Lukas Blazek

Um Ihnen die Suche nach geeigneten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für altersgerechtes Wohnen zu erleichtern, haben wir hier einige Angebote nach verschiedenen Zwecken für Sie sortiert.

Darüber hinaus finden Sie auch in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder auf der Seite von Barrierefrei Leben e. V. alle Fördermittel rund um das Thema altersgerechtes und barrierefreies Wohnen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen bietet außerdem die KfW verschiedene Zuschüsse und Kredite für bestehende Objekte und Neubauten an . Einige der Fördermittel haben wir in unserer nachfolgenden Übersicht exemplarisch mit aufgenommen.

Sollten Sie selbst interessante Hinweise zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten haben, dann lassen Sie es uns gerne wissen!

 


 

In der Rubrik „Bevor es losgeht“ finden sie Förderangebote, die Sie bei vorbereitenden Maßnahmen unterstützen, wenn Sie beispielsweise die Voraussetzungen für den Beginn eines Wohnprojektes schaffen wollen. Hier werden zum Beispiel Bedarfsfeststellungen, Sozialraumanalysen oder auch Vernetzungsinitiativen gefördert.

Bevor es losgeht


Mikroförderung für Netzwerkplanung Wohnen | Aktion Mensch

 

Aufbau von Netzwerken: Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen. Im Netzwerk arbeiten lokale Akteure der Behindertenhilfe zum Beispiel mit dem städtischen Amt für Wohnen oder Wohnungsbaugesellschaften zusammen.

 

Zuschuss: max. 5.000 €

Laufzeit: bis zu 1 Jahr

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Das "20/80-Modell" | Stiftung trias (Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen)

 

Das "20/80-Modell" der "Stiftung trias" ist für größere Wohnprojekte vorgesehen. Da diese auch immer mit größeren Investitionskosten verbunden sind, arbeitet die Stiftung hier mit Kooperationspartnern (z.B. befreundete Stiftungen oder ethisch-ökologische Unternehmen) zusammen, die dann gemeinsam Eigentümer des Grundstücks und Erbbaurechtsgeber werden. Nach diesem Modell sollen ungefähr 20 % des Grundstückkaufpreises durch Zustiftungen der Initiative selbst aufgebracht werden - optional ergänzt die Stiftung den Anteil. Die restlichen 80 % werden von einem gemeinwohlorientierten Investitionspartner ("mission investment") aufgetrieben, welcher ebenfalls Miteigentümer und Erbbaurechtsgeber wird.


Zuschuss: Projekte bis max. 2.000.000 €

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Das "Drittel-Modell" | Stiftung trias (Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen)
 

Um verschiedenen Initiativen eine Möglichkeit für die Realisierung von gemeinschaftlichen und nachhaltigen Wohn- und Gemeinschaftsprojekten zu ermöglichen, bietet die "Stiftung trias" verschiedene Modelle der Finanzierung an. Das "Drittel-Modell" teilt die Investitionskosten in drei Teile auf. 1/3 werden durch Zustiftungen aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht, ebenfalls 1/3 durch Zustiftungen aus dem Umfeld der Stiftung. Der restliche Teil der Kosten wird durch ein Darlehen der Stiftung gedeckt. Dabei behält die Stiftung immer das Grundstück, das nach dem Erwerb auf ewig unverkäuflich ist, um Spekulationen mit Wohnraum zu verhindern.

 

Zuschuss: Projekte bis 350.000 €

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LEADER und CLLD | EU

 

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER steht  für "Liaisons Entre les Actions de Développement de l' Economie Rurale" und ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission für einen neuen Ansatz zur Entwicklung ländlicher Räume. Sie wird durch den europäischen Fonds ELER gefördert. CLLD steht für "Community Led Local Development" (Lokale Entwicklung unter Federführung der örtlichen Bevölkerung) und ist die Anwendung der LEADER-Methode in den Fonds EFRE und ESF der Europäischen Union. In der neuen Förderperiode (2021-2027) können sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAG) Förderungen für etwa Radwege, Kulturerben oder Sportstätten, aber auch viele weitere strukturelle Maßnahmen erhalten.

 

Förderung: ca. 80 %

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Netzwerk Stadt-Land | Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Außenstelle Halle

 

In Anbetracht einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung sowie des Klimawandels möchte das "Netzwerk Stadt-Land"  Projekte und Vernetzung von Akteur*innen im ländlichen Raum fördern. Mit dieser Hilfe sollen Kommunen geholfen werden, um selbstbestimmt den demografischen und ökologischen Herausforderungen entgegenzutreten. In den Bereichen wirtschaftliche Entwicklung, kommunale Entwicklung, Umweltschutz und Ressourcenschonung und Soziales und Kulturelles werden verschiedene Projekte unterstützt.

 

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Starthilfe | Stiftung Mitarbeit

 

Mit dem expliziten Ziel der Gemeinschaftsförderung möchte die Förderung "Starthilfe" Bürger*innen bei Aktionen und Initiativen vor allem im kommunalen Raum finanziell helfen. Mithilfe einer Mikro-Förderung in der Aufbauphase von Projekten werden kleinere Organisationen, Vereine oder Bürgerschaftsinitiativen durch die Aktion gefördert. Die Projekte werden unterstützt, wenn sie den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt zuzuordnen sind und/oder auf  freiwilligem und ideellem Engagement beruhen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Voll-, sondern ausschließlich um eine Anschubfinanzierung.

 

Zuschuss: max. 500 €

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Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) | Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

 

Diese Forschungsprogramm unterstützt mithilfe von Forschungsfeldern, Studien, Initiativen und Modellvorhaben innovative Konzepte und Planungen zu Themen rund um Städtebau und Wohnungspolitik.

 

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Unter „Wohnraum schaffen“ finden Sie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die sich auf verschiedene Möglichkeiten altersgerechten Wohnens beziehen, wie beispielsweise Förderungen für das Schaffen von Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen oder Wohnen mit Service.

Wohnraum schaffen


Projektförderung zur Entwicklung neuer Wohnformen | Aktion Mensch

 

Um die selbstbestimmte Teilhabe vor Ort zu verbessern, fördert die Aktion Mensch Projekte, zum Aufbau von lokalen Netzwerken, in denen verschiedene Akteure vor Ort zusammenarbeiten, in denen Konzepte für gemeinsames Wohnen in unterschiedlichen Lebenssituationen entwickelt und erprobt werden. Zum Beispiel ein Wohnprojekt in der Gemeinde, in dem erwachsene Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Menschen in Ausbildung oder Studium zusammenwohnen und sich gegenseitig praktisch unterstützen. Weitere Förderungen können beispielsweise an Konzepte für Wohnschulen und Trainingswohnen ausgestellt, nachdem diese entwickelt und erprobt werden.

 

Zuschuss: max. 350.000 €

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

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Investitionsförderung für Wohnprojekte 9 bis 16 Personen | Aktion Mensch

 

Die Aktion Mensch fördert nicht nur den Bau, sondern ebenso den Kauf, Umbau sowie die Ausstattung von Immobilien als Anreiz für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen, also beispielsweise Appartments, Wohnungen und Häuser. Voraussetzungen sind u.a. Barrierefreiheit und eine gewisse räumliche Distanz zu bestehenden Wohn- und Pflegeheimen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

 

Zuschuss: max. 200.000 €

Eigenmittel: mind. 20 % der förderfähigen Kosten
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Eva Meurer-Stiftung

 

Die "Eva Meurer-Stiftung" hat ein klar definiertes Ziel: die Unterstützung von alternativen, altersgerechten und gemeinschaftlichen Wohnformen. Wichtig ist es für die Stiftung auch, dass Bewohner*innen ein selbstbestimmtes Leben im Alter haben und mit vertrauten Menschen in vertrauter Umgebung leben können. Insofern fördert sie verschiedene Initiativen alternativer Wohnformen im Alter - auch zwischen den Generationen, wie z.B. Mehrgenerationen-WGs. Zudem unterstützt die Stiftung die wissenschaftliche Begleitung von Projekten der Altenbildung und -arbeit sowie die Öffentlichkeitsarbeit und Bildung von Gruppen und Arbeitskreisen rund um das Thema. 

 

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 IKEA-Stiftung

 

Die IKEA-Stiftung unterstützt mit ihrer Förderung u.a. diverse Projekte zu den Themen Wohnen und Wohnkultur. Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf Thema "Nachhaltiges Leben zu Hause", wodurch etwa wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsarbeiten, Ausstellung oder Ähnliches gefördert wird. Die Stiftung verzichtet auf standardisierte Formulare, sodass sich Antragstellende nach eigenem Ermessen präsentieren können. Die Förderungen beinhalten keine Vollfinanzierungen.

 

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Förderung energieeffizienter und altersgerechter Wohnraummodernisierung (Sachsen-Anhalt MODERN)

 

Diese Förderung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgt in Form eines Darlehens, das für energieeffiziente und barrierefreie Umbauten ausgestellt wird. Die Kredite werden an Investor*innen vergeben, die den modernisierten Wohnraum entweder selbst nutzen oder weitervermieten. Beispielsweise werden Maßnahmen wie Rampen oder Aufzüge sowie Wärmedämmung finanziert.

 

Beihilfe: max. 200.000 € (innerhalb von 3 Jahren)

Mindestdarlehenssumme: 10.000 € je Programmteil

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Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums (IB-Förderdarlehen)| Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 

Für diejenigen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen oder bauen möchten, vergibt die Investitionsbank einen zinsgünstigen Kredit. Voraussetzung ist dabei, dass die Antragsstellenden die Immobilie auch selbst bewohnen. Zudem muss der Wohnraum einen barrierefreien Zugang aufweisen. Um die Zuwenungen zu erhalten, müssen dem Haushalt mindestens zwei Personen angehören.

 

Maximale Darlehenshöhe: 100.000 €

Eigenleistung: mind. 10 % der Gesamtkosten

Einmalzuschuss: 500 €

Weitere Informationen
 

Bundesaltenplan | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

 

Projekte, die älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen, werden durch das BMFSFJ mithilfe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert. Dabei hängt die Höhe der Förderung von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Die Antragsstellenden sollten qua ihrer Satzung eine für die Seniorenpolitik relevante Arbeit leisten.

 

Weitere Informationen
 

WOHNRAUM HERRICHTEN (Sachsen-Anhalt)| Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

 

Für Eigentümer von Wohnraum bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss an. Hierfür sollen leerstehende Gebäude modernisiert werden - dabei werden beispielweise die Kosten für die Instandsetzung von Leitungen und Böden sowie für energieeffiziente und barrierefreie Umbaumaßnahmen bezuschusst.

 

Förderung: max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 10.000 €, Ausnahme bei Aufzügen)

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Da insbesondere im Alter Barrieren im Haushalt zu einer Herausforderung für ein selbstbestimmtes Leben werden, erwarten Sie unter „Barrierenreduzierung“ Angebote zur Finanzierung und Förderung zur Beseitigung von Barrieren – zum Beispiel durch Umbaumaßnahmen oder Veränderungen in der Einrichtung oder Ausstattung Ihrer Wohnräume.

Barrierenreduzierung


Mikroförderung für Barrierefreiheit | Aktion Mensch

 

Die Aktion Mensch fördert Vorhaben, die dazu beitragen, dass alle Lebensbereiche von Menschen mit und ohne Behinderung ohne fremde Hilfe auffindbar und zugänglich sind und genutzt werden können. Möglich machen dies zum Beispiel Umbau und Ausstattung von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit). Aber auch Gestaltung von Webseiten (digitale Barrierefreiheit) oder technische Unterstützung wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit) gehören dazu.

 

Zuschuss: max. 5.000 €
Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Weitere Informationen
 

Projektförderung für Mobilität | Aktion Mensch

 

Die Aktion Mensch versucht mithilfe dieser Förderung die Mobilität behinderter und altersbedingt eingeschränkter Menschen zu verbessern. Um diese Barrieren abzubauen, fördert sie Projekte zur Verbesserung der selbstbestimmten Mobilität. Dies kann auch etwa der Aufbau von Netzwerken sein, für das mit lokalen Akteur*innen ein Konzept entwickelt werden kann. Die Aktion unterstützt neben etwaigen Personalkosten auch Honorar- und Sachkosten sowie weitere Investitionen zum Erreichen von Barrierefreiheit.

 

Zuschuss: max. 350.000 €

Eigenmittel: mind. 10 % der förderfähigen Kosten

Laufzeit: bis zu 5 Jahre

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 Altersgerecht Umbauen - Einbruchschutz - Investitionszuschuss | Bundesinnenministerium (BMI)

 

Mit diesem Förderprogramm können Einzelpersonen für Maßnahmen zum Einbruchschutz einen Investitionszuschuss der KfW beantragen. Beispielsweise können vor Einbrüchen schützende Türen, Garagen, Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen etc. bezuschusst werden. Es können Mieter*innen sowie Eigentümer*innen (max. zwei Wohneinheiten) einen Antrag stellen. Vor der Antragstellung wird eine unabhängige Beratung durch (kriminal-)polizeiliche Beratungsstellen empfohlen. Der Zuschuss kann auch mit anderen Fördermitteln (wie z.B. dem Kredit im Programm "Altersgerecht Umbauen") kombiniert werden.

 

Zuschuss: 20 % (bei Kosten bis 1.000 €), 10 % (bei Kosten von 500-15.000 €)

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Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung - Investitionszuschuss | Bundesinnenministerium (BMI)

 

Wie der Name bereits vermuten lässt, hat diese Förderung Barrierenreduzierung als Ziel. Deswegen fördert die KfW mit Bundesmitteln Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden oder für den Umbau zum Standard "Altersgerechtes Haus".

Antragsberechtigt sind Mieter*innen sowie Eigentümer*innen (max. zwei Wohneinheiten). Dabei können sowohl EInzel- als auch kombinierte Maßnahmen bezuschusst werden. Die Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Umbaus.

 

Zuschuss: 10 % der förderfähigen Investitionskosten, 12,5 % für Standard "Altersgerechtes Haus"

Förderfähige Investitionskosten: mind. 2.000 €, max. 50.000 € pro Wohneinheit

Weitere Informationen
 

Altersgerecht Umbauen - Kredit | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Der Kredit der KfW hat den Abbau von Barrieren, den Wohnkomfort und den Einbruchschutz  in Wohngebäuden als Ziel ausgegeben. Die Kosten für diese Maßnahmen können nicht nur von Privatpersonen, sondern ebenso von Wohnungsgenossenschaften, Eigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen etc. beantragt werden. Der Zinssatz für Kredite mit einer Laufzeit bis 10 Jahre wird fest vereinbart - Kredite mit Laufzeiten darüber hinaus erhalten ein Prolongationsangebot.

 

Förderfähige Investitionskosten: max. 50.000 € pro Wohneinheit

Mindestlaufzeit: 4 Jahre

Weitere Informationen
 

IKU - Barrierearme Stadt | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Für Initiativen, die eine möglichst barrierefreie bzw. -arme kommunale und soziale Infrastruktur herstellen wollen, vergibt die KfW Darlehen von bis zu 50 Mio €. Dafür werden Maßnahmen gefördert, die zu einer größeren Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder im öffentlichen Raum beitragen. Antragsberechtigte sind z.B. (kommunale) Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen.

 

Finanzierung: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Mindeslaufzeit: 4 Jahre

Weitere Informationen
 

IKK - Barrierearme Stadt | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

 

Die Förderung der KfW für eine barrierearme Stadt wird nicht nur für Unternehmen ausgestellt, sondern ebenso für Städte, Gemeinden oder Landkreise inkl. deren unselbstständigen Eigenbetriebe. Die Förderzwecke orientieren sich ebenfalls an der Erschaffung von barrierearmer bzw. barrierefreier Infrastruktur.

 

Finanzierung: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Weitere Informationen
 

ÖSPV-Haltestellenprogramm | Land Sachsen-Anhalt

 

Um den öffentlichen Personenverkehr besser zu gestalten, fördert der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) Landkreise oder kreisfreie Städte mit Zuschüssen für Maßnahmen. Dabei werden An- und Neubauten von Haltestellen, statische Informationen für Fahrgäste (z.B. Schilder) und die Erfassung der Zustände im Hinblick auf Barrierefreiheit unterstützt.

 

Zuschuss: max. 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Weitere Informationen

 


 

In der Rubrik „Kommune und Quartier im Blick“ sind Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu finden, deren Fokus über den eigenen Haushalt hinausgeht. Hier treffen Sie auf Angebote, die beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der Mobilität oder auch Nachbarschaftshilfe, Quartiersentwicklung oder Quartiersmanagement fördern.

Kommune und Quartier im Blick


Mikroförderung für Mobilität | Aktion Mensch

 

Die Aktion Mensch fördert Projekte, die Barrieren beseitigen und die Mobilität erhöhen, damit Menschen mit Behinderung sich selbständig bewegen können, regional wie überregional. Maßnahmen, die deutlich machen, wie wichtig Mobilität für Menschen mit Behinderung ist, werden ebenfalls gefördert. Die Aktion Mensch unterstützt Sie, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein Netzwerk planen oder aufbauen, um unterschiedliche Angebote vor Ort für alle zugänglich und erreichbar zu machen. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

 

Zuschuss: max. 5.000 €

Laufzeit: bis zu 1 Jahr

Weitere Informationen
 

Förderaufruf „Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“ | BEQISA

 

Mit dem Förderaufruf „Miteinander - für ein lebenswertes Quartier“ der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA), sollen Impulse für die Entwicklung altersgerechter Quartiere, insbesondere in ländlichen Regionen im Land Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Die Förderung kleinteiliger Einzelvorhaben und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Wohnens und der Wohnumgebung, der Versorgung, der sozialen Infrastruktur, der Technik/Digitalisierung im Alter und des Zusammenlebens der Menschen aller Generationen beitragen. Gut Älterwerden im vertrauten Wohnumfeld ist der Wunsch der meisten Menschen. Dies zu unterstützen, ist das Ziel des BEQISA – Förderaufrufs.

Projektanträge sind schriftlich (Postweg oder Mail) bis zum 28.02.2021 einzureichen.

 

Zuschuss: max. 20.000€

Laufzeit: 9 Monate

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Programm Soziale Stadt | Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt

 

Dieses Förderprogramm verfolgt das Ziel, strukturell benachteiligten Stadt- und Ortsteilen mithilfe von Investitionen in das Wohnumfeld, die infrastrukturelle Ausstattung sowie die Wohnqualität zu helfen. Im Rahmen des Bund-Länder-Programmes stellt der Bund den Ländern seit 1999 die Gelder bereit: Für das Jahr 2019 waren es 190 Mio. €. Die jeweiligen Kommunen, die die Bundesmittel erhalten, müssen diese innerhalb von fünf Jahren in die jeweiligen Wohnprojekte investiert haben. Z

 
Weitere Informationen
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Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 

Um etwas gegen Leerstände oder Funktionsverluste zahlreicher Kommunen zu unternehmen, haben Bund und Länder mit diesem Programm eine Förderung für Baumaßnahmen für diese Zwecke konzipiert. Dabei werden besonders Innenstadtzentren, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund- und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - unterstützt. So könnten z.B. leerstehende Gebäude im ländlichen Raum in altersgerechte Quartiere umgewandelt werden. 

 

Weitere Informationen
 

Netzwerkstelle Engagierte Nachbarschaft | Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

 

Die landesweite Netzwerkstelle hilft Vereinen und privaten Initiativen, die sich neben "neuen" Nachbar*innen (Geflüchtete/Zugewanderte) auch für die Teilhabe von sozial benachteiligten Gruppen - also ebenso ältere Menschen - im ländlichen Raum einsetzt. Mithilfe eines Engagementfonds sollen Freiwilligen zusätzliche Kosten bei ihrem Engagement erstattet werden. Das könnten z.B. Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegung, Fahrkosten oder Sachmittel sein. 

 

Laufzeit: max. 6 Monate

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Neulandgewinner - Zukunft erfinden vor Ort | Robert Bosch-Stiftung

 

Zahlreiche Gemeinde und Kleinstädte haben in den letzten Jahren einen heftigen Wandel miterlebt, wie etwa die Schrumpfung der Ortszentren oder die Städteflucht vieler Menschen. Das Programm "Neulandgewinner" richtet sich an Bürger*innen aus Ostdeutschland, die sich proaktiv für einen positiven Umgang mit gesellschaftlichen Veränderungen engagieren. Dabei werden besonders unkonventionelle Ideen gefördert, die die Lebensqualität in Dörfern und Kleinstädten in Ostdeutschland verbessern und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken sollen. Alle zwei Jahre erhalten bis zu 20 von einer Jury ausgewählte Personen eine finanzielle Förderung im Wert von jeweils rund 50.000 Euro zur Umsetzung ihrer Neulandge-winner-Idee.

 

Zuschuss: ca. 50.000 €

Laufzeit: 2 Jahre

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Leben auf dem Land  | Rentenbank

 

Mit diesem Förderprogramm sollen die Projekte unterstützt werden, die auf eine Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen und der Infrastruktur des ländlichen Raums (< 50.000 Einwohner) abzielen. Unabhängig von der Rechtsform werden Unternehmen und weitere Antragstellende mittels Darlehen gefördert, sofern sie nach EU-Definition zu den "kleinen und mittleren Unternehmen" gehören. Zusätzlich zu Darlehen gewährt die Rentenbank auch unter Umständen Förderzuschüsse. Die Kredite werden über die jeweilige Hausbank der Kreditnehmer*innen ausgezahlt.

 

Förderung: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (max. 10 Mio. €)

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Projektförderung | Lotto Sachsen-Anhalt

 

Jeder gemeinnützige Verein oder Verband kann mit einem Projekt, das in den Bereichen Soziales, Kultur, Sport, Umweltschutz sowie Denkmalschutz anzusiedeln ist, eine Förderung beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein eindeutiger Bezug zu Sachsen-Anhalt.  Zum Antrag ist auch eine Bescheinigung zur Gemeinnützigkeit beizulegen. Die Antragssumme für die Projektförderung muss dabei mindestens 2.500 € betragen.

 

Eigenmittel des Antragstellenden: mind. 15 % der Gesamtkosten

Förderung: max. 75.000 € (max. 50 % der Gesamtkosten)

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Förderung von sozialen und ökologisch nachhaltigen Projekten | Deutsche Postcode Lotterie

 

Die Erlöse aus den Lotterien fließen in Initiativen zur Verbesserung des Natur- und Umweltschutzes, der Chancengleichheit sowie auch des sozialen Zusammenhalts - insofern können z.B. auch altersgerechte Wohnprojekte gefördert werden. Sowohl der Zweck des Projekts als auch die antragsstellende Organisation sollten gemeinnützig sein. Die Postcode Lotterie unterscheidet zwischen verschiedenen Förderrichtlinien für Projekte bis 30.000 €, bis 100.000 € sowie bis 500.000 €.

 

Eigenanteil: mind. 20 %

Weitere Informationen
 

Investitionspakt Soziale Integration im Quartier | Ministerium Landentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt

 

Sachsen-anhaltinische Kommunen werden durch den Investitionspakt bei Investitionen in gemeinschaftliche Einzelwohnprojekte unterstützt, um eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur zu erreichen. Dabei werden die Sanierung und der Ausbau von Gemeinbedarf- und Folgeeinrichtungen sowie bei Bedarf auch der Ersatzneubau gefördert. Die Finanzhilfe erfolgt in Form eines Zuschusses.

 

Zuschuss: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antragsfrist: bis 30.11. des Vorjahres

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